Wichtige Hinweise
Die amtlichen Informationen auf dieser Seite sind rechtlich unverbindlich. Aus der Publikation kann niemand Rechte ableiten. Massgebend sind ausschliesslich die Veröffentlichungen in den amtlichen Publikationsorganen (Zürichsee-Zeitung, Ausgabe rechtes Ufer sowie Amtsblatt des Kantons Zürich).
Das Begehren um Zustellung baurechtlicher Entscheide muss weiterhin schriftlich an das Bauamt, Weissenrainstr. 20, 8707 Uetikon am See, gerichtet werden. Begehren, die per E-Mail an das Bauamt gesendet werden, sind ungültig.
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