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2. Amtliche Anzeigen (Baugesuche)

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Auflage / Begehren um Zustellung des Entscheids

Die Baugesuche liegen während 20 Tagen beim Bauamt Uetikon am See, Weissenrainstrasse 20, zur Einsicht auf. Begehren um Zustellung des baurecht-
lichen Entscheids können innert der gleichen Frist schriftlich bei der örtlichen Bau-
behörde gestellt werden (§§ 315 ff. PBG). Begehren, die per E-Mail gestellt werden, sind ungültig.


Wer das Begehren nicht innert der Auflagefrist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).




Pflegebeiträge
Datum:  03.04.2009
Autor:  Soziale Dienste


3. Zweite Spalte

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Wichtige Hinweise

Die amtlichen Informationen auf dieser Seite sind rechtlich unverbindlich. Aus der Publikation kann niemand Rechte ableiten. Massgebend sind ausschliesslich die Veröffentlichungen in den amtlichen Publikationsorganen (Zürichsee-Zeitung, Ausgabe rechtes Ufer sowie Amtsblatt des Kantons Zürich).

Das Begehren um Zustellung baurechtlicher Entscheide muss weiterhin schriftlich an das Bauamt, Weissenrainstr. 20, 8707 Uetikon am See, gerichtet werden. Begehren, die per E-Mail an das Bauamt gesendet werden, sind ungültig.


Amtliche Anzeigen per Email:

Amtliche Anzeigen per Email

4. Weitere Information

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