2. Einzugsanzeige
zum Seitenanfang
|
|
Natürlich können Sie die Einzugsanzeige mit Hilfe des Online Formulars direkt ausfüllen und abschicken. Wir weisen Sie jedoch noch auf folgende Punkte hin: | |||||||
|
1. |
Die Einzugsanzeige ist vom Vermieter, Logisgeber oder Haushaltungsvorstand vollständig ausgefüllt innert 14 Tagen, vom Einzug an gerechnet, der Einwohnerkontrolle Uetikon am See einzureichen. | ||||||
|
2. |
Die mit Einzugsanzeigen gemeldeten Personen sind verpflichtet, sich ebenfalls innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und die erforderlichen Ausweispapiere (Heimatschein, Familienbüchlein, Dienst- und / oder Zivilschutzdinstbüchlein, Ausländerausweis, Pass, Krankenkassenausweis) mitzubringen. Natürlich können sie den Zuzug auch mittels Online Formular erledigen. | ||||||
|
3. |
Wer innerhalb des Gemeindegebietes die Wohnung oder das Zimmer wechselt, muss diesen Wohnungswechsel unter Vorlage des Schriftenempfangsscheines, Dienst- und / oder Zivilschutzdienstbüchleins, Ausländerausweises, ebenfalls innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle melden. Die Adressänderung können Sie aber auch mittels Online Formular erledigen. | ||||||
|
4. |
Beim Wegzug eines Mieters hat der Logisgeber der Einwohnerkontrolle eine Auszugsanzeige zuzustellen. | ||||||
|
|
Wer sich nicht innert der vorgeschriebenen Frist an- oder abmeldet und seinen Wohnungswechsel nicht anzeigt, kann mit einer Busse bestraft werden. | ||||||
|
||||||||
|
|
||||||||
|
|
||||||||