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2. Pflegebeiträge

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Die Gemeinde leistet am 1. April 2009 einen Beitrag an die ungedeckten Pflege- und Betreuungs­kosten, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:


- Sie sind ein/e pflegebedürftige/r Bewohner/in des Hauses Wäckerling oder des Alters- und Pflegeheimes Abendruh und

- Sie hatten ihren Wohnsitz während den letzten zehn Jahren während mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Uetikon am See oder Ihre direkten Angehörigen (Ehegatten, eingetragene Partner/-innen, Eltern oder Kinder) haben ihren Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde Uetikon am See und

- Sie überschreiten das massgebende Einkommen und Vermögen nicht und

- Sie beziehen keine Zusatzleistungen zur AHV/IV.


Wenn Sie aufgrund Ihrer Einschätzung zum Schluss kommen, dass Sie für Pflegebeiträge an­spruchsberechtigt sind, bitten wir Sie, das Antragsformular mit den notwendigen Ermächtigungen auszufüllen und an das Büro Alters- und Pflegeheimes Abendruh resp. an die Bewohneradmini­stration des Hauses Wäckerling zu senden.


Auskünfte über die Pflegebeiträge erteilt Ihnen gerne die Abteilung Soziale Dienste der Gemeinde­verwaltung Uetikon am See, Postfach, 8707 Uetikon am See, Tel. 044 922 72 41, E-Mail h.horn@uetikon.org.


Weitere, detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Pflegebeitragsverordnung oder den Merk­blättern, welche explizit für Bewohner im Haus Wäckerling und im Alters- und Pflegeheim Abendruh erstellt wurden.


 Merkblatt Pflegebeiträge Haus Wäckerling

 Merkblatt Pflegebeiträge Abendruh

 Pflegebeitragsverordnung der Gemeinde Uetikon am See


 Antragsformular



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4. Weitere Information

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