2. Pflegebeiträge
zum SeitenanfangDie Gemeinde leistet am 1. April 2009 einen Beitrag an die ungedeckten Pflege- und Betreuungskosten, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind ein/e pflegebedürftige/r Bewohner/in des Hauses Wäckerling oder des Alters- und Pflegeheimes Abendruh und
- Sie hatten ihren Wohnsitz während den letzten zehn Jahren während mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Uetikon am See oder Ihre direkten Angehörigen (Ehegatten, eingetragene Partner/-innen, Eltern oder Kinder) haben ihren Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde Uetikon am See und
- Sie überschreiten das massgebende Einkommen und Vermögen nicht und
- Sie beziehen keine Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Einschätzung zum Schluss kommen, dass Sie für Pflegebeiträge anspruchsberechtigt sind, bitten wir Sie, das Antragsformular mit den notwendigen Ermächtigungen auszufüllen und an das Büro Alters- und Pflegeheimes Abendruh resp. an die Bewohneradministration des Hauses Wäckerling zu senden.
Auskünfte über die Pflegebeiträge erteilt Ihnen gerne die Abteilung Soziale Dienste der Gemeindeverwaltung Uetikon am See, Postfach, 8707 Uetikon am See, Tel. 044 922 72 41, E-Mail h.horn@uetikon.org.
Weitere, detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Pflegebeitragsverordnung oder den Merkblättern, welche explizit für Bewohner im Haus Wäckerling und im Alters- und Pflegeheim Abendruh erstellt wurden.
Merkblatt Pflegebeiträge Haus Wäckerling
Merkblatt Pflegebeiträge Abendruh
Pflegebeitragsverordnung der Gemeinde Uetikon am See