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2. Schulleitung und Leiter Bildung

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Ansprechpersonen

Die Schulleitung ist für die administrative, personelle und finanzielle Führung und zusammen mit der Schulkonferenz für die pädagogische Führung und Entwicklung der Schule verantwortlich. Die Schulleitung orientiert sich am Schulprogramm. Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört auch die Durchführung von Mitarbeitergesprächen und Mitwirkung bei Mitarbeiterbeurteilung, Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Klassen, Förderung und Koordination der Weiterbildung der Lehrpersonen, Verwaltung der zugeteilten Mittel, Mitwirkung bei Personalgeschäften der Schulpflege sowie die Leitung der Schulkonferenz (Konvent). Die Schulleitung ist unter Mitwirkung der Schulkonferenz zuständig für die Qualitätsentwicklung, Festlegung von besonderen Unterrichts- und Organisationsformen wie Projekten, Klassenlager und Exkursionen und das Festlegen der Stundenpläne.



Leiter Bildung

Der Leiter Bildung ist für die pädagogische Leitung der Gesamtschule und die Sicherstellung einer hohen Bildungsqualität für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Er hat den Vorsitz der Schulleitungskonferenz und ist verantwortlich für eine gemeinsame Entwicklung der Schule Uetikon. Er sorgt für die Koordination der einzelnen Stufen und Fachbereiche. Er unterstützt und berät die Schulpflege bei der Erfüllung aller pädagogischen Aufgaben.

Das Büro befindet sich in den selben Räumlichkeiten wie die Schulverwaltung, im Schulhaus Mitte im ersten Stock.


Leiter Bildung
Gerhard Meyer
Weissenrainstrasse 9
8707 Uetikon am See

Tel. 044 922 71 10

Fax: 044 922 71 01

Mail an Leiter Bildung



Schulleitungen

Die Schulleitungen sind verantwortlich für die pädagogische, personelle und administrative Leitung ihrer Stufe. Sie führen die Lehrpersonen und Fachlehrkräfte der jeweiligen Stufe. Die zuständige Kindergärtnerin, die Unterstufen-, Mittelstufen- und Sekundarschullehrperson wird entsprechend vom Unterricht entlastet.


Die Schulleitungen sind unter anderem zuständig für Promotionen, Klasseneinteilungen, Übertritte, Repetitionen, Klassenwechsel, Feedbackgespräche und Pflege der Stufenkultur.


Die Schulleitungen sind offizielle Ansprechstelle für Eltern und Lehrpersonen, wenn es die Stufe betrifft.


Schulleitung KIGA/GRST    Tel. 044 922 71 16

Schulleitung Primar Riedwies 

Schulleitung Primar Mitte      

Tel. 044 922 71 13

Tel. 044 922 71 14

Schulleitung SEK  Tel. 044 922 71 12




Portraits Schulleiter

Gerhard Meyer

Leiter Bildung

Mail an Leiter Bildung




Barbara Epper
Schulleiterin Kindergarten & Grundstufe
Mail an Schulleitung KIGA/GST

   

Jacqueline Quaiser

Schulleiterin Primarschule
Schuleinheit Schulhaus Mitte

Mail an Schulleitung Primarschule SH Mitte



Christian Schwyter

Schulleiter Primarschule
Schuleinheit Schulhaus Riedwies

Mail an Schulleitung Primarschule SH Riedwies

   

Stephan Ulrich

Schulleiter Sekundarschule           Schuleinheit Schulhaus Rossweid

Mail an Schulleitung Sekundarschule Rossweid

   

Elisabeth Blülle

Leitung Sonderpädagogik

Mail an Leiterin Sonderpädagogik




Schulkonferenz (Konvent der Lehrpersonen)

Die an der Schule unterrichtenden Lehrpersonen bilden die Schulkonferenz (Konvent). Sie legt das Schulprogramm fest und beschliesst über Massnahmen zu dessen Umsetzung. Ausserdem setzt sich die Schulkonferenz mit der gemeinsamen pädagogischen Ausrichtung der Schule und den Problemen des Schulalltags auseinander.

 

In Uetikon unterrichten rund 100 Lehrpersonen, die sich innerhalb ihrer Stufe wöchentlich zu einem Konvent treffen. Zudem findet mindestens zweimal jährlich ein Gesamtkonvent statt.



Datenschutz

Bei der Schulverwaltung, dem Leiter Bildung sowie den Schulleitungen, der Schulpflege und den Lehrpersonen werden gemäss Datenschutzgesetz vom 1.1.1996 alle Daten streng vertraulich behandelt und Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht.


Eltern können jederzeit Einsicht in die über ihre Kinder gespeicherten Daten verlangen.



Rekurse (Beschwerden)

Die Gesetzgebung umschreibt nicht zuletzt die Rechte und Pflichten der an der Schule beteiligten Partner. Konflikte entstehen häufig, wenn jemand seine Rechte und Pflichten nicht kennt und nicht erfüllt, seine Kompetenzen überschreitet oder ungenügend wahrnimmt.

Wer durch einen Entscheid der Schulbehörde betroffen ist, kann innert einer gesetzten Frist einen schriftlichen Rekurs mit begründetem Antrag an die Oberinstanz, den Bezirksrat, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, einreichen. In der Rekursschrift sind die Rekursanträge zu stellen und zu begründen.

Das Rekursverfahren vor dem Bezirksrat ist kostenpflichtig, wobei die Kosten von der unterliegenden Partei zu tragen sind.

Anordnungen der Schulleitung müssen nicht schriftlich begründet werden. Sie erwachsen in Rechtskraft, wenn nicht innert zehn Tagen ein Entscheid der Schulpflege verlangt wird. Die Schulpflege entscheidet in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Begehrens (§74 VSG).



Qualitätssicherung Schulverwaltung
Ihre Meinung interessiert uns!
Gerne erwarten wir Ihre Anregungen, Empfehlungen und Vorschläge zur Verbesserung unserer Arbeit.
Das Formular können Sie ausgedruckt und ausgefüllt an die Schulverwaltung senden.
Benutzen Sie die rechte Maustaste, um dieses Dokument sofort zu speichern Qualitätssicherungs Formular    
Typ: .pdf,     Datei-Grösse: kb.


3. Zweite Spalte

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Portraits Leiter Bildung und Schulleitungen

Leiter Bildung
Gerhard Meyer

Schulleitung Kindergarten & Grundstufe
Barbara Epper


Schulleitung Primarschule Schuleinheit Mitte
Jacqueline Quaiser

Schulleitung Primarschule Schuleinheit Riedwies

Christian Schwyter


Schulleitung Sekundarschule

Stephan Ulrich

4. Weitere Information

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