2. Schulleitung und Leiter Bildung
zum Seitenanfang- Ansprechpersonen
- Leiter Bildung
- Schulleitungen
- Portraits Schulleiter
- Schulkonferenz (Konvent der Lehrpersonen)
- Datenschutz
- Rekurse (Beschwerden)
- Qualitätssicherung Schulverwaltung
Ansprechpersonen
Die Schulleitung ist für die administrative, personelle und finanzielle Führung und zusammen mit der Schulkonferenz für die pädagogische Führung und Entwicklung der Schule verantwortlich. Die Schulleitung orientiert sich am Schulprogramm. Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört auch die Durchführung von Mitarbeitergesprächen und Mitwirkung bei Mitarbeiterbeurteilung, Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Klassen, Förderung und Koordination der Weiterbildung der Lehrpersonen, Verwaltung der zugeteilten Mittel, Mitwirkung bei Personalgeschäften der Schulpflege sowie die Leitung der Schulkonferenz (Konvent). Die Schulleitung ist unter Mitwirkung der Schulkonferenz zuständig für die Qualitätsentwicklung, Festlegung von besonderen Unterrichts- und Organisationsformen wie Projekten, Klassenlager und Exkursionen und das Festlegen der Stundenpläne.
Leiter Bildung
Der Leiter Bildung ist für die pädagogische Leitung der Gesamtschule und die Sicherstellung einer hohen Bildungsqualität für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Er hat den Vorsitz der Schulleitungskonferenz und ist verantwortlich für eine gemeinsame Entwicklung der Schule Uetikon. Er sorgt für die Koordination der einzelnen Stufen und Fachbereiche. Er unterstützt und berät die Schulpflege bei der Erfüllung aller pädagogischen Aufgaben.
Das Büro befindet sich in den selben Räumlichkeiten wie die Schulverwaltung, im Schulhaus Mitte im ersten Stock.
Leiter Bildung
Gerhard Meyer
Weissenrainstrasse 9
8707 Uetikon am See
Tel. 044 922 71 10
Fax: 044 922 71 01
Schulleitungen
Die Schulleitungen sind verantwortlich für die pädagogische, personelle und administrative Leitung ihrer Stufe. Sie führen die Lehrpersonen und Fachlehrkräfte der jeweiligen Stufe. Die zuständige Kindergärtnerin, die Unterstufen-, Mittelstufen- und Sekundarschullehrperson wird entsprechend vom Unterricht entlastet.
Die Schulleitungen sind unter anderem zuständig für Promotionen, Klasseneinteilungen, Übertritte, Repetitionen, Klassenwechsel, Feedbackgespräche und Pflege der Stufenkultur.
Die Schulleitungen sind offizielle Ansprechstelle für Eltern und Lehrpersonen, wenn es die Stufe betrifft.
| Schulleitung KIGA/GRST | Tel. 044 922 71 16 |
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Schulleitung Primar Riedwies Schulleitung Primar Mitte |
Tel. 044 922 71 13 Tel. 044 922 71 14 |
| Schulleitung SEK | Tel. 044 922 71 12 |
Portraits Schulleiter
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Gerhard Meyer |
Leiter Bildung |
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| Barbara Epper |
Schulleiterin Kindergarten & Grundstufe |
Mail an Schulleitung KIGA/GST |
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Jacqueline Quaiser |
Schulleiterin Primarschule |
Mail an Schulleitung Primarschule SH Mitte |
| Christian Schwyter |
Schulleiter Primarschule |
Mail an Schulleitung Primarschule SH Riedwies |
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Stephan Ulrich |
Schulleiter Sekundarschule Schuleinheit Schulhaus Rossweid |
Mail an Schulleitung Sekundarschule Rossweid |
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Elisabeth Blülle |
Leitung Sonderpädagogik |
Schulkonferenz (Konvent der Lehrpersonen)
Die an der Schule unterrichtenden Lehrpersonen bilden die Schulkonferenz (Konvent). Sie legt das Schulprogramm fest und beschliesst über Massnahmen zu dessen Umsetzung. Ausserdem setzt sich die Schulkonferenz mit der gemeinsamen pädagogischen Ausrichtung der Schule und den Problemen des Schulalltags auseinander.
In Uetikon unterrichten rund 100 Lehrpersonen, die sich innerhalb ihrer Stufe wöchentlich zu einem Konvent treffen. Zudem findet mindestens zweimal jährlich ein Gesamtkonvent statt.
Datenschutz
Bei der Schulverwaltung, dem Leiter Bildung sowie den Schulleitungen, der Schulpflege und den Lehrpersonen werden gemäss Datenschutzgesetz vom 1.1.1996 alle Daten streng vertraulich behandelt und Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht.
Eltern können jederzeit Einsicht in die über ihre Kinder gespeicherten Daten verlangen.
Rekurse (Beschwerden)
Die Gesetzgebung umschreibt nicht zuletzt die Rechte und Pflichten der an der Schule beteiligten Partner. Konflikte entstehen häufig, wenn jemand seine Rechte und Pflichten nicht kennt und nicht erfüllt, seine Kompetenzen überschreitet oder ungenügend wahrnimmt.
Wer durch einen Entscheid der Schulbehörde betroffen ist, kann innert einer gesetzten Frist einen schriftlichen Rekurs mit begründetem Antrag an die Oberinstanz, den Bezirksrat, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, einreichen. In der Rekursschrift sind die Rekursanträge zu stellen und zu begründen.
Das Rekursverfahren vor dem Bezirksrat ist kostenpflichtig, wobei die Kosten von der unterliegenden Partei zu tragen sind.
Anordnungen der Schulleitung müssen nicht schriftlich begründet werden. Sie erwachsen in Rechtskraft, wenn nicht innert zehn Tagen ein Entscheid der Schulpflege verlangt wird. Die Schulpflege entscheidet in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Begehrens (§74 VSG).
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3. Zweite Spalte
zum SeitenanfangPortraits Leiter Bildung und Schulleitungen
Leiter Bildung
Gerhard Meyer
Schulleitung Kindergarten & Grundstufe
Barbara Epper
Schulleitung Primarschule Schuleinheit Mitte
Jacqueline Quaiser
Schulleitung Primarschule Schuleinheit Riedwies