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2. Gesundheit

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Ärztlicher Vorsorge-Untersuch

Alle Kinder im 2. Kindergartenjahr sowie im 2. Grundstufenjahr werden schriftlich zu einem Vorsorge-Untersuch aufgeboten. Der Untersuch kann beim Haus- oder Kinderarzt erfolgen, nach Wunsch auch beim Schularzt.

Impfungen

In der Mittelstufe kontrollieren unsere Schulärzte die Impfbüchlein aller Kinder und orientieren die Eltern über ausstehende Impfungen.



Gesundheitsunterricht

In der Sekundarschule werden Fragen der Gesundheit im Unterricht behandelt.



Schulzahnärztliche Kontrolle

Zur Vorbeugung von Kariesschäden besucht eine Zahnpflegehelferin regelmässig den Kindergarten sowie die Unterstufen- und Mittelstufenklassen. Sofern die Eltern einverstanden sind, werden die Zähne unter sachkundiger Anleitung mit Fluor gereinigt.


Alle Kinder können sich einmal jährlich bei einem Schulzahnarzt kostenlos untersuchen lassen. Mit dem abgegebenen Gutschein werden sie im Januar aufgefordert, mit dem Schulzahnarzt ihrer Wahl einen Termin zu vereinbaren. Allfällige Behandlungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Eltern.


Für niedrige Einkommen kann ein Beitragsgesuch gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie Im Reglement für Schulzahnärzte. Das Beitragsgesuch können Sie ausdrucken oder ist auf dem Schulverwaltung erhältlich.





Krankheit / Unfall

Kann das Kind krankheits- oder unfallbedingt den Unterricht nicht besuchen, melden Sie die Absenz der Klassenlehrperson oder der Schulverwaltung. Es können auch Geschwister oder Nachbarkinder, die dieselbe Klasse besuchen, mit der Nachricht betraut werden. Dauert die Abwesenheit länger als zwei Tage, müssen die Eltern unbedingt mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen.

 

Der Grund eines nicht voraussehbaren Schulversäumnisses ist der Klassenlehrperson nachträglich schriftlich mitzuteilen.



Läuse

Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Auch tägliches Haare waschen schützt nicht vor einem Befall.


Wenn Sie bei Ihrem Kind einen Läusebefall feststellen, bitten wir Sie, dies unbedingt dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin mitzuteilen. Im folgenden Merkblatt finden Sie die wichtigsten Informationen. Bitte befolgen Sie die Anweisungen und informieren Sie auch Betreuungsangebote die Ihr Kind in Anspruch nimmt und Eltern von Spielkameraden. Dies ist der beste Weg, ihre Familie und andere zu schützen.

 

 Läusemerkblatt

 



Versicherungen

Die Unfallversicherung der Kinder ist grundsätzlich Sache der Eltern. Unfälle auf dem Schulweg oder während der Schule bzw. bei Schulveranstaltungen müssen demnach der privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse gemeldet werden.



Verkehrssicherheit

Im Kindergarten werden die Kindern durch einen Verkehrsinstruktor angeleitet sich richtig und sicher auf dem Schulweg zu bewegen.

 

Den Kindern der Mittelstufe werden die Verkehrsregeln vermittelt. Sie legen anschliessend eine Veloprüfung ab.

 



Velo / Veloständer

Grundsätzlich sollten die Kinder zu Fuss zur Schule kommen. Die Benützung von Velos, Mofas, Kickboards und Rollbrettern geschieht in Verantwortung der Eltern (Haftpflicht, Diebstahl, Beschädigung usw.). Velos und Mofas müssen in den dafür vorgesehenen Unterständen abgestellt werden.



3. Zweite Spalte

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4. Weitere Information

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