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2. Kindergarten

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Integration des Kindergarten in die Gesamtschule

Seit dem 1. Januar 2008 ist der Kindergarten, genau wie die Grundstufe und die übrige Volksschule, dem Kanton unterstellt. Somit sind die zwei Kindergartenjahre obligatorisch und gehören zur ordentlichen Schulpflich. Zudem gilt seit 2008 das neue Volksschulgesetz und die kantonalen Verordnungen auch für die gesamte Kindergarten-Stufe.

Für die pädagogische, personelle und administrative Leitung dieser Stufe ist die Schulleiterin Kindergarten/Grundstufe zuständig.

In Uetikon werden im Schuljahr 11/12 voraussichtlich folgende Kindergarten- und Grundstufen-Klassen geführt:

- Drei Regelkindergärten (im Höbeli)

- Drei Grundstufen-Klassen (Riedwies)



Aufnahme und Anmeldung

Aufnahme in den Kindergarten und die Grundstufe

Alle Kinder, die bis 30. April das vierte Altersjahr vollendet haben, treten im folgenden August in den Kindergarten oder die Grundstufe ein.

Durch das HarmoS-Konkordat, wird sich das Eintrittsalter in Zukunft ändern.

Mit dem Ziel, in der ganzen Schweiz das Schuleintrittsalter zu harmonisieren, soll nach einer Übergangsfrist der Stichtag vom 30. April auf den 31. Juli verschoben werden.


Rückstellung und vorzeitige Aufnahme

Die Rückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr ist erlaubt, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten im Kindergarten / in der Grundstufe nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.

Eine vorzeitige Einschulung (Aufnahme in den Kindergarten / in die Grundstufe) auf Beginn des Schuljahres ist möglich, wenn es der Entwicklungsstand des Kindes zulässt und das Kind bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet hat. Noch jüngeren Kindern ist der vorzeitige Eintritt in den Kindergarten / in die Grundstufe nicht möglich.

Begründete Gesuche für Rückstellungen oder vorzeitige Einschulungen sind zusammen mit einem Bericht der Krippen- oder Spielgruppenleiterin und einem kinderärztlichen Zeugnis bis Ende März an die Schulleiterin Kindergarten/Grundstufe zu richten. Der Entscheid wird durch die Schulpflege gefällt. Kriterien hierfür sind die beiliegenden Berichte, das Geburtsdatum des Kindes, die

zu erwartenden Klassengrössen, sowie eventuelle Auskünfte von Referenzpersonen.


Klassenzuteilung

Auf der Kindergarten- und Grundstufe werden keine Jahrgangsklassen geführt, sondern die zwei bzw. drei Schuljahrgänge in einer Klasse gemischt. Rund 20-25 Kinder besuchen jeweils eine Klasse.

Im März findet jeweils ein Informationsabend zum Kindergarten- und Grundstufen-Eintritt statt. Im März/April erhalten alle betroffenen Eltern die Anmeldeunterlagen.

Kriterien für die Klassenzuteilung 2010 (werden von oben nach unten gewichtet)

    1. Ausgewogene Zusammensetzung der Klassen
      Ähnliche Klassengrösse, Verteilung Mädchen / Knaben, Anteile fremdsprachige / deutschsprachige Kinder
    2. Tagesbetreuung
      Kinder mit Frühbetreuung im Puzzle und Kinder, die das Puzzle an mehr als 2 Tagen besuchen, werden wann immer möglich im Dorf eingeschult (Grundstufe Riedwies oder Kindergarten Kirchbühl)
    3. Wunsch der Eltern
      die Anliegen der Eltern werden soweit möglich und nach Berücksichtigung oben stehender  Punkte einbezogen.

Neuzuzüger

Neuzuzüger während des Schuljahres werden grundsätzlich dort eingeteilt, wo noch freie Plätze vorhanden sind und der Schulweg zumutbar ist.



Kindergarten Höbeli

Schöneggstr. 13

Hauptnummer  Tel. 044 920 28 38


Kindergärtnerinnen  
Frau Brigitte Bachmann Tel. 044 790 25 14
Frau Manuela Wartenweiler Tel. 044 790 25 15
Frau Michèle Dürrenmatt Tel. 044 790 25 16
Frau Sabine Nagele Tel. 044 790 25 16



Stundenplan Kindergarten

Informationen zu den Inhalten und zum Aufbau des Kindergartens finden sich im Kindergartenlehrplan des Kantons Zürichs. Der Lehrplan kann auf der Homepage der Volksschulamtes (http://vsa.zh.ch) heruntergeladen werden.


Stundenplan Regelkindergarten (Höbeli)

 

Zeiten

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

08.10 bis 08.30 Auffangzeit

08.30 bis 11.50 Unterricht

11.50 bis 12.00 Garderobenzeit

alle Kinder

alle Kinder

alle Kinder

alle Kinder

alle Kinder

13.30 bis 13.40 Auffangzeit

13.40 bis 15.15 Unterricht

15.15 bis 15.25 Garderobenzeit

nur Kinder im 2. Jahr

nur Kinder im 2. Jahr





Unterrichtssprache

Die gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtsprachen im Kindergarten sind Hochdeutsch und Schweizerdeutsch. Die Kindergartenlehrpersonen ist verpflichtet, während der Unterrichtszeit mindestens 1/3 und maximal 2/3 Hochdeutsch zu sprechen. Die Umsetzung in Uetikon sieht so aus, dass jede Lehrperson an zwei Vormittagen pro Woche Hochdeutsch spricht.

In der Grundstufe ist Hochdeutsch die Unterrichtssprache.



Schulleitungen

Die Schulleitungen sind verantwortlich für die pädagogische, personelle und administrative Leitung ihrer Stufe. Sie führen die Lehrpersonen und Fachlehrkräfte der jeweiligen Stufe. Die zuständige Kindergärtnerin, die Unterstufen-, Mittelstufen- und Sekundarschullehrperson wird entsprechend vom Unterricht entlastet.


Die Schulleitungen sind unter anderem zuständig für Promotionen, Klasseneinteilungen, Übertritte, Repetitionen, Klassenwechsel, Feedbackgespräche und Pflege der Stufenkultur.


Die Schulleitungen sind offizielle Ansprechstelle für Eltern und Lehrpersonen, wenn es die Stufe betrifft.


Schulleitung KIGA/GRST    Tel. 044 922 71 16

Schulleitung Primar Riedwies 

Schulleitung Primar Mitte      

Tel. 044 922 71 13

Tel. 044 922 71 14

Schulleitung SEK  Tel. 044 922 71 12




Ärztlicher Vorsorge-Untersuch

Alle Kinder im 2. Kindergartenjahr sowie im 2. Grundstufenjahr werden schriftlich zu einem Vorsorge-Untersuch aufgeboten. Der Untersuch kann beim Haus- oder Kinderarzt erfolgen, nach Wunsch auch beim Schularzt.

3. Zweite Spalte

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Aktuelles aus der Schule

 

Kindergarten Höbeli




Gegenüberstellung Kindergarten und Grundstufe

Das PDF vergleicht das Angebot von Kindergarten und Grundstufe an der Schule Uetikon

 gegenueberstellung
kiga und gst.pdf
(58 kByte)



4. Weitere Information

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