2. Kindergarten
zum Seitenanfang- Aufname und Anmeldung
- Kindergarten Kirchbühl
- Kindergarten Höbeli
- Stundenplan Kindergarten
- Unterrichtssprache
- Schulleitungen
- Ärztlicher Vorsorge-Untersuch
Integration des Kindergarten in die Gesamtschule
Seit dem 1. Januar 2008 ist der Kindergarten, genau wie die Grundstufe und die übrige Volksschule, dem Kanton unterstellt. Somit sind die zwei Kindergartenjahre obligatorisch und gehören zur ordentlichen Schulpflich. Zudem gilt seit 2008 das neue Volksschulgesetz und die kantonalen Verordnungen auch für die gesamte Kindergarten-Stufe.
Für die pädagogische, personelle und administrative Leitung dieser Stufe ist die Schulleiterin Kindergarten/Grundstufe zuständig.
In Uetikon werden im Schuljahr 10/11 voraussichtlich folgende Kindergarten- und Grundstufen-Klassen geführt:
- Vier Regelkindergärten (drei im Höbeli, einer Kirchbühl)
- Drei Grundstufen-Klassen (Riedwies)
Aufnahme und Anmeldung
Aufnahme in den Kindergarten und die Grundstufe
Alle Kinder, die bis 30. April das vierte Altersjahr vollendet haben, treten im folgenden August in den Kindergarten oder die Grundstufe ein.
Durch das HarmoS-Konkordat, wird sich das Eintrittsalter in Zukunft ändern.
Mit dem Ziel, in der ganzen Schweiz das Schuleintrittsalter zu harmonisieren, soll nach einer Übergangsfrist der Stichtag vom 30. April auf den 31. Juli verschoben werden.
Rückstellung und vorzeitige Aufnahme
Die Rückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr ist erlaubt, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten im Kindergarten / in der Grundstufe nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.
Eine vorzeitige Einschulung (Aufnahme in den Kindergarten / in die Grundstufe) auf Beginn des Schuljahres ist möglich, wenn es der Entwicklungsstand des Kindes zulässt und das Kind bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet hat. Noch jüngeren Kindern ist der vorzeitige Eintritt in den Kindergarten / in die Grundstufe nicht möglich.
Begründete Gesuche für Rückstellungen oder vorzeitige Einschulungen sind zusammen mit einem Bericht der Krippen- oder Spielgruppenleiterin und einem kinderärztlichen Zeugnis bis Ende März an die Schulleiterin Kindergarten/Grundstufe zu richten. Der Entscheid wird durch die Schulpflege gefällt. Kriterien hierfür sind die beiliegenden Berichte, das Geburtsdatum des Kindes, die
zu erwartenden Klassengrössen, sowie eventuelle Auskünfte von Referenzpersonen.
Klassenzuteilung
Auf der Kindergarten- und Grundstufe werden keine Jahrgangsklassen geführt, sondern die zwei bzw. drei Schuljahrgänge in einer Klasse gemischt. Rund 20-25 Kinder besuchen jeweils eine Klasse.
Im März findet jeweils ein Informationsabend zum Kindergarten- und Grundstufen-Eintritt statt. Im März/April erhalten alle betroffenen Eltern die Anmeldeunterlagen.
Kriterien für die Klassenzuteilung 2010 (werden von oben nach unten gewichtet)
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Ausgewogene Zusammensetzung der Klassen
Ähnliche Klassengrösse, Verteilung Mädchen / Knaben, Anteile fremdsprachige / deutschsprachige Kinder -
Tagesbetreuung
Kinder mit Frühbetreuung im Puzzle und Kinder, die das Puzzle an mehr als 2 Tagen besuchen, werden wann immer möglich im Dorf eingeschult (Grundstufe Riedwies oder Kindergarten Kirchbühl) -
Wunsch der Eltern
Die Eltern können mit der Anmeldung ihren bevorzugten Standort ankreuzen.
Neuzuzüger
Neuzuzüger während des Schuljahres werden grundsätzlich dort eingeteilt, wo noch freie Plätze vorhanden sind und der Schulweg zumutbar ist.
Kindergarten Kirchbühl
Weissenrainstrasse 2
| Kindergärtnerin | |
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Frau Ricarda Lutz |
Tel. 044 922 71 53 |
Kindergarten Höbeli
Schöneggstr. 13
Hauptnummer Tel. 044 920 28 38
| Kindergärtnerinnen | |
| Frau Brigitte Bachmann | Tel. 044 790 25 14 |
| Frau Manuela Wartenweiler | Tel. 044 790 25 15 |
| Frau Michèle Dürrenmatt | Tel. 044 790 25 16 |
| Frau Sabine Nagele | Tel. 044 790 25 16 |
Stundenplan Kindergarten
Informationen zu den Inhalten und zum Aufbau des Kindergartens finden sich im Kindergartenlehrplan des Kantons Zürichs. Der Lehrplan kann auf der Homepage der Volksschulamtes (http://vsa.zh.ch) heruntergeladen werden.
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Stundenplan Regelkindergarten (Höbeli und Kirchbühl)
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Zeiten |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
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08.10 bis 08.30 Auffangzeit 08.30 bis 11.50 Unterricht 11.50 bis 12.00 Garderobenzeit |
alle Kinder |
alle Kinder |
alle Kinder |
alle Kinder |
alle Kinder |
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13.30 bis 13.40 Auffangzeit 13.40 bis 15.15 Unterricht 15.15 bis 15.25 Garderobenzeit |
nur Kinder im 2. Jahr |
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Unterrichtssprache
Die gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtsprachen im Kindergarten sind Hochdeutsch und Schweizerdeutsch. Die Kindergartenlehrpersonen ist verpflichtet, während der Unterrichtszeit mindestens 1/3 und maximal 2/3 Hochdeutsch zu sprechen. Die Umsetzung in Uetikon sieht so aus, dass jede Lehrperson an zwei Vormittagen pro Woche Hochdeutsch spricht.
In der Grundstufe ist Hochdeutsch die Unterrichtssprache.
Schulleitungen
Die Schulleitungen sind verantwortlich für die pädagogische, personelle und administrative Leitung ihrer Stufe. Sie führen die Lehrpersonen und Fachlehrkräfte der jeweiligen Stufe. Die zuständige Kindergärtnerin, die Unterstufen-, Mittelstufen- und Sekundarschullehrperson wird entsprechend vom Unterricht entlastet.
Die Schulleitungen sind unter anderem zuständig für Promotionen, Klasseneinteilungen, Übertritte, Repetitionen, Klassenwechsel, Feedbackgespräche und Pflege der Stufenkultur.
Die Schulleitungen sind offizielle Ansprechstelle für Eltern und Lehrpersonen, wenn es die Stufe betrifft.
| Schulleitung KIGA/GRST | Tel. 044 922 71 16 |
| Schulleitung UST/MST | Tel. 044 922 71 13 |
| Schulleitung SEK | Tel. 044 922 71 12 |
Ärztlicher Vorsorge-Untersuch
3. Zweite Spalte
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Kindergarten Höbeli

Kindergarten Kirchbühl
Gegenüberstellung Kindergarten und Grundstufe
Das PDF vergleicht das Angebot von Kindergarten und Grundstufe an der Schule Uetikon
gegenueberstellung
kiga und gst.pdf (58 kByte)