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2. Mittelstufe

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Schulleitungen

Die Schulleitungen sind verantwortlich für die pädagogische, personelle und administrative Leitung ihrer Stufe. Sie führen die Lehrpersonen und Fachlehrkräfte der jeweiligen Stufe. Die zuständige Kindergärtnerin, die Unterstufen-, Mittelstufen- und Sekundarschullehrperson wird entsprechend vom Unterricht entlastet.


Die Schulleitungen sind unter anderem zuständig für Promotionen, Klasseneinteilungen, Übertritte, Repetitionen, Klassenwechsel, Feedbackgespräche und Pflege der Stufenkultur.


Die Schulleitungen sind offizielle Ansprechstelle für Eltern und Lehrpersonen, wenn es die Stufe betrifft.


Schulleitung KIGA/GRST    Tel. 044 922 71 16
Schulleitung UST/MST         Tel. 044 922 71 13
Schulleitung SEK  Tel. 044 922 71 12



Primarschule

Die Primarschule ist in die Unterstufe (1. bis 3. Klasse) und die Mittelstufe (4. bis 6. Klasse) gegliedert. In Uetikon werden die Primarschulklassen drei- bis vierfach geführt. Nach dem Kindergarten werden die Klassen für die Unterstufe neu zusammengesetzt. Eine neue Zuteilung der Kinder auf die Klassen und ein Lehrpersonenwechsel erfolgt auch beim Übertritt in die Mittelstufe. 


Seit dem Schuljahr 04/05 teilt der Kanton den Gemeinden Vollzeitstelleneinheiten (VZE) zu, die aus der Gesamtzahl Schülerinnen und Schüler sowie dem Sozialindex der Gemeinde errechnet werden. Mit diesen Vollzeitstelleneinheiten müssen nicht nur die Klassenlehrpersonen, sondern auch die Lehrpersonen für die Sonderpädagogische Förderung (IF) abgedeckt werden. Diese Vorgaben zwingen die Schule, sich jedes Jahr den veränderten Zahlen anzupassen.


Gemäss kantonalen Vorgaben dürfen folgende Klassengrössen nicht überschritten werden: Kindergarten 21, Primarschule 25 bzw. 21 in mehrklassigen Klassen und in der Sekundarschule je nach Stufe zwischen 25 und 18. Werden die Schülerzahlen um ein bis drei überschritten, kann die Schulpflege zusätzliche Lehrerlektionen zuteilen. Wird die Klassengrösse während längerer Zeit um mehr als drei Kinder Schülerinnen oder Schüler überschritten, müssen mehr Lehrerlektionen zugeteilt oder die Klasse geteilt werden.



Klassenzuteilung

Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler in die 1. und in die 4. Klasse werden durch die entsprechenden Schulleitungen vorgenommen. Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien gemäss Volksschulgesetz entscheidet das Los über die Klassenzuteilung:


  • Wohnquartier und Schulweg
  • Ausgewogenheit von Knaben und Mädchen
  • Ausgewogenheit von Fremdsprachigen
  • Ausgewogenheit von verhaltensauffälligen und/oder leistungsschwachen bzw. – starken Schülerinnen und Schülern
  • ähnliche Klassengrössen

Beim Vorliegen besonderer Gründe können von den Eltern Zweiergesuche gestellt werden. Ein Kind darf jedoch nur an einem Gesuch beteiligt und das Gesuch muss von den Eltern beider Kinder unterschrieben sein. Grundsätzlich werden schriftlich begründete Gesuche berücksichtigt, sofern sie die allgemeine Zuteilung nach den oben erwähnten Kriterien nicht verunmöglichen. Gesuche für das kommende Schuljahr sind vor den Frühlingsferien an die entsprechende Schulleitung zu richten.



Übertritt in die Sekundarschule

An einem Orientierungsabend wird den Eltern der 6. Klasskinder alles Wissenswerte im Zusammenhang mit dem Übertritt in die Oberstufe rechtzeitig und umfassend mitgeteilt. Sehr gute Schülerinnen und Schüler können nach der 6. Klasse die Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium in Zürich ablegen. Der Übertritt in Gymnasien kann auch nach der 2. oder 3. Sekundarklasse erfolgen, je nach Wahl des Profils in Zürich oder Küsnacht.


Informationen vom Elternabend am 11. November 2008:

 2008 uebertrittpraesentation.pps (996 kByte)

3. Zweite Spalte

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Aktuelles aus der Schule


Schulhaus Riedwies
Die Mittelstufe ist im Schulhaus Riedwies untergebracht.

Lehrerzimmer 
Tel. 044 922 71 30

Hauswart       
Tel. 044 922 71 31

Schulhaus Riedwies
Bergstrasse 124



4. Weitere Information

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