2. Beurteilungen / Promotionen
zum SeitenanfangBeurteilung und Zeugnis
Seit Schuljahr 07/08 wird ein neues Zeugnis in Form von losen A-4-Blättern verwendet, das der Leistungs- und Verhaltenbewertung mehr Platz einräumt. Dies aus drei Gründen:
- Fremdsprachen: Neu gibt es ab der 4. Klasse Noten in Englisch und ab der 5. Klasse in Französisch.
- Sprache: In Deutsch und den oben erwähnten Fremdsprachen erteilen die Lehrkräfte eine Zeugnisnote, welche die Gesamtleistung abbildet. Zudem bewerten sie neu auch die Leistungen in den vier Teilkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben mit Hilfe einer vierstufigen Skala von "sehr gut" bis "ungenügend".
- Verhalten: Das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten wird neu detaillierter – in acht Kategorien – und differenzierter beurteilt.
Die Sprachlastigkeit des neuen Zeugnisses soll entschärft werden, indem mittelfristig auch für die Mathematik Teilkompetenzen festgelegt werden sollen. Lebenskunde wird in der gesamten Primarstufe nicht benotet.
1. Klasse
In der 1. Klasse wird das Notenzeugnis durch ein persönliches Standortgespräch ersetzt.
Unterstufe
In der 2. bis 3. Klasse werden somit nebst dem Verhalten folgende Fächer benotet:
Mathematik, Deutsch und Schrift
Mittelstufe
In der 4. bis 6. Klasse erfolgt eine Beurteilung im Verhalten und folgenden Fächern:
Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch (ab 5. Klasse), Realien, Handarbeit, Zeichnen, Musik und Sport.
Promotion / Repetition
Promotion (Beförderung) / Repetition (Wiederholung)
In der Frage der Promotion entscheidet die entsprechende Schulleitung aufgrund einer umfassenden pädagogisch begründeten Gesamtbeurteilung der SchülerIn durch die Lehrperson. Sie teilt ihren Beschluss den Eltern schriftlich mit. Gegen diesen Beschluss besteht Rekursmöglichkeit.
Scheint die Promotion (Versetzung Ende Schuljahr in die nächst höhere Klasse) gefährdet, muss die Lehrperson bis spätestens vor den Sportferien die Eltern informieren und Antrag auf «provisorische Promotion» oder «Nichtpromotion» stellen. Bei der provisorischen Promotion verbringt das Kind eine Probezeit bis Ende November. Die Eltern haben die Möglichkeit, schriftlich bei der Gesamtschulleitung Einsprache zu erheben und nötigenfalls nachträglich eine Einspracheprüfung zu verlangen.
Stütz- und Fördermassnahmen zur Erlangung eines intellektuell höheren Niveaus sind gemäss Schulgesetz nicht gestattet.
SchülerInnen, die dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, können ausnahmsweise auch während des Schuljahres versetzt werden. In einzelnen Fällen kann die freiwillige Wiederholung einer Klasse empfohlen werden. Sie muss von der Schulleitung bewilligt werden.