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2. Beurteilungen / Promotionen

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Beurteilung und Zeugnis

Zweimal jährlich – jeweils vor den Sportferien und den Sommerferien – werden die Schülerinnen und Schüler der Primarschule beurteilt bzw. wird ein Zeugnis ausgestellt. Berücksichtigt werden insbesondere die Leistung, die Lernentwicklung und das Verhalten (§31 VSG). Der Lehrplan der Volksschule verlangt, dass die Beurteilung vom Kind als Unterstützung seines Lernens erlebt werden soll. Diese hilft aber nicht nur den Lernenden selber, ihre Lernprozesse zu beurteilen, sondern ist auch eine wichtige Information für Eltern, um sich über die erbrachten Leistungen ein Bild machen zu können. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie Einsicht in das Zeugnis hatten.

Seit Schuljahr 07/08 wird ein neues Zeugnis in Form von losen A-4-Blättern verwendet, das der Leistungs- und Verhaltenbewertung mehr Platz einräumt. Dies aus drei Gründen:


        • Fremdsprachen: Neu gibt es ab der 4. Klasse Noten in Englisch und ab der 5. Klasse in Französisch.

        • Sprache: In Deutsch und den oben erwähnten Fremdsprachen erteilen die Lehrkräfte eine Zeugnisnote, welche die Gesamtleistung abbildet. Zudem bewerten sie neu auch die Leistungen in den vier Teilkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben mit Hilfe einer vierstufigen Skala von "sehr gut" bis "ungenügend".

        • Verhalten: Das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten wird neu detaillierter – in acht Kategorien – und differenzierter beurteilt.

Die Sprachlastigkeit des neuen Zeugnisses soll entschärft werden, indem mittelfristig auch für die Mathematik Teilkompetenzen festgelegt werden sollen. Lebenskunde wird in der gesamten Primarstufe nicht benotet.


1. Klasse

In der 1. Klasse wird das Notenzeugnis durch ein persönliches Standortgespräch ersetzt.


Unterstufe

In der 2. bis 3. Klasse werden somit nebst dem Verhalten folgende Fächer benotet:

Mathematik, Deutsch und Schrift


Mittelstufe

In der 4. bis 6. Klasse erfolgt eine Beurteilung im Verhalten und folgenden Fächern:

Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch (ab 5. Klasse), Realien, Handarbeit, Zeichnen, Musik und Sport.



Promotion

Schullaufbahnentscheide werden auf Grund einer Gesamtbeurteilung getroffen, die neben den kognitiven Fähigkeiten auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sowie die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Die Gesamtbeurteilung beruht auf Beobachtungen und Lernkontrollen. In der Regel werden die Beurteilungen von allen beteiligten Lehrpersonen einbezogen. (§32 VSG und §33 VSV). Ist es auf Grund von Leistung und Entwicklungsstand angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen wiederholen oder überspringen.

Über die Promotion in die nächste Klasse, den Übertritt in die nächste Stufe und über den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern bis Ende April gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. (§32 NVSG)

Sind sich Klassenlehrperson und die Eltern beim Übertrittentscheid in die Sekundarstufe nicht einig, findet ein weiteres Gespräch statt, an dem auch die Schulleitung und eine Lehrperson der Sekundarstufe teilnehmen. Kann auch so keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. (§39 VSV)



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4. Weitere Information

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