2. Heime
zum SeitenanfangAlters- und Pflegeheim Abendruh
Privates Alters- und Pflegeheim
Weissenrainstr. 53/55
8707 Uetikon am See
Tel.: 043 843 31 31
Fax: 043 843 31 00

Bergheim
Privates psychiatrisches Wohn- und Pflegeheim
Holländerstrasse 70-80
8707 Uetikon am See
Telefon 044 929 87 11
Fax 044 929 88 14

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Aus der Homepage des Bergheims: An unvergleichlicher Lage in Uetikon hoch über dem Zürichsee bietet das Bergheim seit über fünfzig Jahren hauptsächlich älteren Menschen mit verschiedenen seelischen und körperlichen Problemen, bedingt durch Krankheit oder Überforderung im Alltag, einen Ort der Geborgenheit und Neuorientierung. Therapeutische Betreuung, Pflege und fachärztliche Behandlung stehen bei der stationären Psychogeriatrie und der Alzheimerbehandlung im Vordergrund. |
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Im Auftrag des Kantons Zürich ist das Bergheim mitverantwortlich für die alterspsychiatrische Grundversorgung im Kanton Zürich. Die Dienstleistungen werden aber auch gesamtschweizerisch und über die Landesgrenzen hinaus angeboten. |
Haus Wäckerling
Tramstrasse 55
8707 Uetikon am See
Tel.: 043 843 37 11
Fax: 043 843 37 21

Blick in den Festsaal - ein Prunkstück der Anlage
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Mitten im Dorf Uetikon, umgeben von einer wunderschönen Grünanlage mit Obst- und Rebanlagen, liegt das Haus Wäckerling. Das Heim wird von den Gemeinden Herrliberg, Meilen, Uetikon am See, Männedorf, Stäfa, Hombrechtikon und Oetwil am See getragen (Zweckverband). Zur Zeit befindet sich das denkmalpflegerisch geschützte Gebäude im Umbau. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden im Haus Wäckerling rund 100 Betten angeboten. Neu wird dann auch eine Einheit für mobile demente Pflegebedürftige geführt. |
Wohn- und Werkheim Sunnerain
Bergstrasse 290
8707 Uetikon am See
Tel. 044 920 33 22
Fax 044 790 33 03
Pflegebeiträge
Die Gemeinde leistet am 1. April 2009 einen Beitrag an die ungedeckten Pflege- und Betreuungskosten, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind ein/e pflegebedürftige/r Bewohner/in des Hauses Wäckerling oder des Alters- und Pflegeheimes Abendruh und
- Sie hatten ihren Wohnsitz während den letzten zehn Jahren während mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Uetikon am See oder Ihre direkten Angehörigen (Ehegatten, eingetragene Partner/-innen, Eltern oder Kinder) haben ihren Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde Uetikon am See und
- Sie überschreiten das massgebende Einkommen und Vermögen nicht und
- Sie beziehen keine Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Einschätzung zum Schluss kommen, dass Sie für Pflegebeiträge anspruchsberechtigt sind, bitten wir Sie, das Antragsformular mit den notwendigen Ermächtigungen auszufüllen und an das Büro Alters- und Pflegeheimes Abendruh resp. an die Bewohneradministration des Hauses Wäckerling zu senden.
Auskünfte über die Pflegebeiträge erteilt Ihnen gerne die Abteilung Soziale Dienste der Gemeindeverwaltung Uetikon am See, Postfach, 8707 Uetikon am See, Tel. 044 922 72 41, E-Mail h.horn@uetikon.org.
Weitere, detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Pflegebeitragsverordnung oder den Merkblättern, welche explizit für Bewohner im Haus Wäckerling und im Alters- und Pflegeheim Abendruh erstellt wurden.
Merkblatt Pflegebeiträge Haus Wäckerling
Merkblatt Pflegebeiträge Abendruh
Pflegebeitragsverordnung der Gemeinde Uetikon am See
3. Zweite Spalte
zum SeitenanfangAlterswohnungen
Wenn Sie auf der Suche nach einer Alterswohnung sind, wenden Sie sich an die Genossenschaft für lterswohnungen Stöckli, Anita Schönenberger, Sennhüttenstrasse 4, 8707 Uetikon am See, 044 920 08 27 www.stoeckli-uetikon.ch